Lexikon: Personalvermittlung

Personalvermittlung bezeichnet die Suche und Auswahl von Kandidaten durch einen Dienstleister mit dem Ziel, dass das Unternehmen sie anschließend selbst fest anstellt. Anders als bei der Arbeitnehmerüberlassung endet die Rolle des Dienstleisters mit der erfolgreichen Vermittlung – der Arbeitsvertrag entsteht direkt zwischen Unternehmen und Mitarbeiter.

Wie der Prozess abläuft

  • Anforderungsprofil: Fachliche, persönliche und kulturelle Kriterien werden gemeinsam mit dem Unternehmen festgelegt.
  • Suche: Über Stellenanzeigen, den eigenen Kandidatenpool und Active Sourcing.
  • Vorauswahl: Gespräche, Referenzen und Abgleich mit dem Profil – das Unternehmen sieht nur passende Kandidaten.
  • Vorstellung und Begleitung: Koordination der Gespräche bis zur Vertragsunterzeichnung.

Was Personalvermittlung kostet

Üblich ist ein erfolgsabhängiges Honorar: Es wird erst fällig, wenn die Einstellung zustande kommt. Die Höhe orientiert sich meist am Jahresbruttogehalt der besetzten Position. Für Bewerber ist die Vermittlung kostenfrei – das ergibt sich aus dem Grundsatz, dass die Kosten der Arbeitsvermittlung nicht dem Arbeitsuchenden auferlegt werden.

Viele Verträge enthalten zudem eine Nachbesetzungsregel: Verlässt der vermittelte Mitarbeiter das Unternehmen innerhalb einer vereinbarten Frist, sucht der Dienstleister ohne zusätzliches Honorar erneut.

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