Lexikon: Zeitarbeit

Zeitarbeit ist der gebräuchliche Alltagsbegriff für die Arbeitnehmerüberlassung. Gemeint ist dasselbe Modell: Ein Personaldienstleister stellt Mitarbeiter fest an und überlässt sie zeitweise an Kundenunternehmen. Im Gesetz kommt das Wort Zeitarbeit nicht vor – dort heißt es Arbeitnehmerüberlassung.

Zeitarbeit, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung – wo ist der Unterschied?

Sachlich keiner. Die drei Begriffe beschreiben dieselbe Konstruktion, unterscheiden sich aber im Ton. Arbeitnehmerüberlassung ist der juristische Ausdruck aus dem AÜG. Zeitarbeit ist die Selbstbezeichnung der Branche und betont den zeitlich befristeten Charakter. Leiharbeit ist der älteste der drei Begriffe und wird häufig kritisch verwendet.

Welche Rechte Zeitarbeitnehmer haben

  • Ein unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag beim Personaldienstleister – auch in einsatzfreien Zeiten wird das Gehalt weitergezahlt.
  • Vergütung nach dem Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche, häufig ergänzt um Branchenzuschläge.
  • Anspruch auf Equal Pay spätestens nach neun Monaten im selben Einsatzbetrieb.
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und voller Kündigungsschutz.
  • Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen des Einsatzbetriebs, etwa Kantine oder Betreuungsangebote.

Zeitarbeit als Einstieg in eine Festanstellung

Für viele Beschäftigte ist Zeitarbeit kein Dauerzustand, sondern ein Weg in den Betrieb. Unternehmen lernen die Person im Arbeitsalltag kennen, statt sich auf ein Vorstellungsgespräch verlassen zu müssen – und übernehmen sie anschließend fest. Diese Übernahme ist ausdrücklich erlaubt und in der Praxis häufig.

Besonders lohnend ist der Weg für Quereinsteiger, Berufsrückkehrer und alle, deren Lebenslauf eine Lücke hat: Wer fachlich überzeugt, bekommt eine Chance, die über die klassische Bewerbung oft verschlossen bleibt.

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